Es geht nicht um eine Wahl wo eine Mehrheit entscheidet, sondern um Menschen die es betrifft, so wie zB Moritz für den so keine Rechtssicherheit besteht, wenn er Kinder in der Tagespflege betreut. Genau dafür gibt es die Möglichkeit gegen Gesetze zu klagen.
Es geht auch nicht darum es iwem recht zu machen, sondern darum dass der Gesetztgeber die Pflicht hat ein rechtssicheres und Grundgesetzkonformes Gesetz zu erlassen und das ist das neu Impfgesetz nicht. Man muß sich schon ein bischen mit dem Hintergrund befassen, dann sieht man auch dass die Klagen durchaus berechtigt sind und es hier auch nicht um Impfverweigerung geht.
Ich kann es auch nur noch einmal wiederholen. Es geht nicht um die Impfpflicht an sich, sondern um die Art und Weise, wie das Gesetz jetzt aussieht. Ich habe es zig Mal gesagt, das ich nicht gegen die Impfpflicht bin. Aber das wird gerne überlesen. (Lesen strengt ja auch an) Auch geht es nicht darum, das das Gesetz gekippt werden soll. Ich habe davon nicht gesprochen. Ich habe anfangs gesagt, das gegen das Gesetz Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gestellt wurden und nur 2 Punkte zur Begründung in meinem ersten Beitrag dazu geschrieben.
@hamufari: Ich habe nicht geklagt, sondern bin nur der Meinung der Kläger. Und was gekippte Gesetze angeht, so war zum Beispiel das Urteil zu Paragraph 217 StGB ein voller Erfolg.
Ich bin Bürger dieses Staates und habe ein Recht auf ein Gesetz, das klar formuliert wird. Und im Umkehrschluss auch so angewendet werden kann. Impfpflicht gegen Masern kann man aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht anwenden, da Gleichzeitig noch 3 weitere Impfungen mit eingeschlossen worden sind und so automatisch per Gesetz zur Pflicht geworden sind. Dann hätte das Gesetz die Impfpflicht für Mums, Röteln und Windpocken mit einbeziehen müssen. Ich habe niemals verlangt, dass das Gesetz gekippt werden muss. (Ich verstehe nicht, das hier ständig davon gesprochen wird) Ich verlange lediglich eine entsprechende Nachbesserung die Klarheit schafft. Wenn es eine Impfpflicht für Masern geben soll, so muss diese auch alleine möglich sein und zudem auch für alle gelten. Der Gesetzgeber erklärt leider nicht, warum es für die einen Kinder sofort sein muss, für andere aber noch eine Übergangszeit von über einem Jahr geben soll. (also für jene, die schon in Kita und Schule sind) Warum? Warum dürfen Bürger in einem Rechtstaat dies nicht hinterfragen? Ich gehöre leider nicht zu den stummen Kopfnickern die alles schlucken.
Welches Risiko-Gebiet schoko? Masern gibt es weltweit und noch nie wurde ein Mensch der einreist nach seinem Impfpass gefragt und in DE kann er auch nicht gezwungen werden sich impfen zu lassen.
Es geht hier grade um das fehlerhafte Gesetz der Impfpflicht gegen Masern und nicht um die Mehrfachimpfung. Vieleicht kannst du dich ja mal mit diesem Gesetz auseinander setzen um zu verstehen, worum es hier eigentlich geht.
Diese Impfpflicht gilt für Kinder die in De zur Schule oder in die Kita gehen, nicht weltweit. Also kann man Menschen die einreisen nicht zu einer Impfung zwingen schoko. Wenn man nicht geimpft ist und sich durch Besucher aus anderen Ländern ansteckt, ist das nicht zu verhindern. Es gibt Länder wo bestimmte Impfungen Pflicht sind oder zumindest empfohlen, wenn man dort hinreisen möchte, aber da gehören Masern nicht dazu, sondern wesentlich gefährlichere Erkrankungen wie zB Gelbfieber.
Das ist hier keine Plattform sich gegenseitig Vorwürfe zu machen, es geht hier um ein unausgegorenes Gesetz, wogegen sich einige Bürger und ja, sogar Ärzte wehren. Mehrfachimpfungen sind für einen Körper auch merhfach belastend und gesetzlich nicht geregelt, sondern es erfolgt ein Zwang dazu, resultierend aus der Impfpflicht für Masern. Wäre das gesetzlich legal, müßte das Gesetz für alle 4 Impfungen bestehen, so ist es ein Zwang der jeder gesetzlichen/legalen Grundlage entbehrt.
Deutschland hat ein Gesetz verabschiedet zur Masernimpfung also ist Deutschland auch verpflichtet die Einzelimpfung anzubieten und nicht Menschen zu einer 4fach Impfung zu zwingen. Es kann nicht angehen, weil unsere Gesetzgeber nichts auf die Reihe bekommen, Eltern auf die Schweiz zu verweisen.
@larimar, das ist mir viel zu kindisch, ich verhalte mich nirgends so und werde auch hier nicht damit anfangen.
Zuletzt bearbeitet von: bewegendes4u am 3. März 2020 17:12