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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      Erstellt am: , Letzte Antwort: 17. Februar 2019 11:23

      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

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      am 22.01.2019 21:38
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Die USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gibt an, ab welchen Alter ein Videospiel nach § 14 JuSchG (Jugendschutzgesetz) frei gegeben ist. Die Alterseinstufung geht von 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren.
      Es ist schön, dass es so etwas gibt, doch meine Berufliche Erfahrung zeigt mir immer wieder, das sich viele Eltern das nicht zu Herzen nehmen. Die einen wissen nicht, was ihre Kinder spielen und den anderen ist es völlig egal.

      Beispiel: Bei einem Geländespiel mit 8 bis 9 Jährigen Kindern führte ich die Versteckgruppe. Unser Weg führte uns durch unwegsames Gelände im Wald und die Aufgabe bestand darin, eine Spur für eine Verfolgungsgruppe zu legen. Dabei sollten nur Dinge benutzt werden, die wir unterwegs finden können. Also Stöcke, Steine u.s.w.
      Doch einer von den lieben Rackern fand ein Gewähr ähnlichen Stock und wurde sofort als Waffe umfunktioniert. 3 weitere Jungen schlossen sich sofort an und dann spielten sie "Fortnite" nach. Ein Videospiel, was es in den Versionen USK 12 und 16 gibt.
      Auf meine Frage hin, woher sie das Spiel kennen, betätigten mir alle 4, das sie es selber spielen. 2 Jungen heimlich und zwei mit dem wissen ihrer Eltern.
      Wohl gemerkt, alle vier waren 8 und 9 Jahre alt!

      Wie geht ihr mit dem Thema um? Was erlaubt ihr euern Kindern? Wisst ihr eigentlich, was eure Kinder für Videospiele spielen?

      Anmerkung: In meiner Gruppe waren auch zwei Mädchen die mit mir dann die eigentliche Aufgabe erledigten. Im gefundenen Versteck legten sich die Jungs dann mit ihren Waffen nieder und planten einen feigen Hinterhalt für die ahnungslose Verfolgungsgruppe.
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

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      am 12.02.2019 05:29
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Mir scheint, das noch niemand etwas von der USK gehört hat. :'(
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      Tualat1n
      am 12.02.2019 07:02
      von  Tualat1n  am
      Meines Erachtens nach sollte man das individuell einschätzen und da grundsätzlich keine Riegel vorschieben.
      Letztendlich liegt die Verantwortung natürlich da bei den Eltern.
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      Chilli04
      am 12.02.2019 20:51
      von  Chilli04  am
      Kommt immer darauf an. Ich achte eigentlich darauf, wobei ich meinem Sohn auch schon mit 15 ein Spiel mit USK 16 gekauft habe.

      Nun ist er 17. Bei ab 18 Spielen hab ich glücklicherweise einen Stiefdad der zockt, wenn der sagt ist ok, darf er es sich leihen.

      Wenn ich aber Verhaltenveränderungen bemerke, reagiere ich.

      Der Sohn meiner Bekannten hatte bei Wii Spielen dann ziemliche Probleme, der große Bruder lies ihn immer spielen. Er reagierte hyperaktiv und aggressiv. Kommt aber denke ich immer aufs Kind an.
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      Netterstern
      am 12.02.2019 21:02
      von  Netterstern  am
      Wie schon gesagt wurde, oft wissen die Eltern nicht mal was für Spiele Ihre Kinder Spielen, und viele achten leider zu wenig darauf ab welches alter diese Spiele Sind. Und wenn sie es zuhause nicht dürfen, spielen sie es Vielleicht bei Ihren Freunden.
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      Daart
      am 12.02.2019 21:11
      von  Daart  am
      Ich habe zwar noch keine Kinder, aber auf USK würde ich niemals achten. Nennen wir sie "Moderne Eltern" .. sollten sich auskennen und wissen welche Spiele oder Filme passend sind. Man kann nicht alles kontrollieren, aber zumindest viel was im Haushalt passiert. Man sollte auch wissen mit wem sich sein Kind trifft. Wenn es öfter ist, sollte man sich mit den Eltern anfreunden und sich austauschen.

      Dein beschriebenes Spiel finde ich, zumindest so wie du es beschrieben hast, gar nicht schlimm. Oder was meinst du mit "Gewähr ähnlichen Stock und wurde sofort als Waffe umfunktioniert"?
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      Muss hier was stehen?^^

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      am 12.02.2019 22:31
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Das Ziel des Spiels ist es, als einziger von 100 Menschen zu überleben. Das heißt man muss 99 andere Spieler Killen, ohne dabei selbst zu sterben.

      Ein solches Spiel gehört nicht in Kinderhände. Hallo? 8 und 9 Jahre alt?
      Wozu gibt es den Jugendschutz?
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      Daart
      am 12.02.2019 22:54
      von  Daart  am
      Achso, dann hab ich es falsch verstanden. In dem Alter geht das natürlich gar nicht. Würde ich auch nie zulassen.
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      Muss hier was stehen?^^

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      am 13.02.2019 07:51
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Da bin ich ja beruhigt.

      Was du mit "Modernen Eltern" meinst, ist mir allerdings noch etwas unklar. Ich kenne halt viele Eltern, denen es völlig egal ist, was ihre Kinder spielen oder sehen.

      Ich habe einen Schüler betreut, der erzählte mir, das er bei einem Freund war. Dieser ging mit ihm in sein Kinderzimmer und schloss die Zimmertüre ab, bevor er ein echt blutiges Ballerspiel auf seiner Playstation startete. (Da kann man das Blut spritzen sehn.)
      Mein Betreuungskind war so geschockt, er war damals 9 Jahre, das er nach Hause gehen wollte. Doch sein Freund wollte, das er das Spiel unbedingt mit ihm zusammen spielten sollte.
      Am Ende gab es eine Schlägerei und es floss echtes Blut.

      Ach ja, der mutmaßliche Freund hat das Zimmer nicht wegen seiner Eltern abgeschlossen, sondern weil er mein Betreuungskind mit voller Absicht schocken wollte.
      Die Mutter von seinem Freund, der jetzt kein Freund mehr ist, hat noch blöde hinter ihm her gelacht und ihn als "Weichei" bezeichnet.
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      notte
      am 13.02.2019 08:07
      von  notte  am
      Moritz

      Was du mit "Modernen Eltern" meinst, ist mir allerdings noch etwas unklar. Ich kenne halt viele Eltern, denen es völlig egal ist, was ihre Kinder spielen oder sehen.

      Nennen wir es Wunschdenken von Menschen die selber keine Kinder haben und dementsprechend auch keinerlei Erfahrung wie es wirklich mit Kindern sein Kann.

      Bei der unendlichen Anzahl von Filmen und Spielen ist niemand in der Lage alles zu Wissen und ob das für den Nachwuchs schon geeignet ist oder nicht. Von daher ist eine FSK/USK Angabe schon sehr hilfreich.
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      JeGi0605
      am 13.02.2019 08:11
      von  JeGi0605  am
      Es gibt Kinder die weiter als andere Kinder.
      Bin der Meinung das man USK individuell sehen muss.

      Beim Verkauf sollte USK aber eingehalten werden.
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      Daart
      am 13.02.2019 23:55
      von  Daart  am
      notte

      Nennen wir es Wunschdenken von Menschen die selber keine Kinder haben und dementsprechend auch keinerlei Erfahrung wie es wirklich mit Kindern sein Kann.

      Bei der unendlichen Anzahl von Filmen und Spielen ist niemand in der Lage alles zu Wissen und ob das für den Nachwuchs schon geeignet ist oder nicht. Von daher ist eine FSK/USK Angabe schon sehr hilfreich.

      Klar sind die das. Habe auch nicht geschrieben das es nutzlos sei. Ich habe meine eigene Vorstellung und hoffe natürlich das ich sie umsetzen kann. Eine gewisse Kontrolle sollte man schon einhalten. Kann deinen Standpunkt aber schon verstehen. Wirklich mitreden kann man halt nur, wenn man auch eigene Kinder hat^^
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      Muss hier was stehen?^^

      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      notte
      am 14.02.2019 00:39
      von  notte  am
      Einfach Geduld haben, Erfahrung ist der beste Lehrmeister. 😆
      Und je älter die lieben "kleinen" werden um so schwerer wird diese Kontrolle weil sie halt irgendwann Flüge werden.
      Und diese ganze USK/FSK ist ja auch mehr oder weniger für den Verkauf/Verleih gedacht.
      Was zu Hause abgeht obliegt den Eltern. Ist wie mit dem Rauchen, erst ab 18 im Verkauf oder Öffentlichkeit, wenn du es bei Dir zu Hause erlaubst kann kein Gesetz was dagegen machen.
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      USK - Gut gemeint aber die Praxis sieht anders aus

      Avatar
      am 14.02.2019 06:23
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Doch. Man kann sie Anzeigen und dann droht auf jeden Fall eine Geldstrafe. Wozu sind denn Gesetze und Jugendschutz eigentlich da?

      Beispiel: Wer Jugendlichen oder Kindern den Zugang zu nicht ihre Altersstufe freigegebenen Medien ermöglicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 1200€ belangt werden.

      Das gleiche gilt auch für Tabak und Alkohol. Das Elternhaus schützt vor Strafe nicht. Wer also seinen Kind, zum Beispiel 10 Jahre das Rauchen zu Hause erlaubt oder es nicht Altersgerechte Medien spielen oder sehen lässt, handelt in meinen Augen nicht nur grob fahrlässig sondern ist für die Erziehung eines Kindes völlig ungeeignet! :mad:

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