Ausserdem sollte bei wiederholungstätern auch schneller Fahrverbote ausgesprochen werden.
Wer auf offener Straße Illegales Straßenrennen veranstaltet bzw mit macht, sollte wesentlich höhrere Strafen bekommen, auch wenn nichts passiert ist, evtl. auch mit dem Beschlagnahmen von Autos und Zwangsverkauf.
Sollte Menschen Verletzt werden sollte die Anklage gleich auf Fahrlässige Tötung, Versuchten Mord eingestuft werden und bei Tötungen gleich als Mord. Langsam kommen die Gerichte auch da hin, aber noch zu selten. Solche Leute kann man sonst nicht anders Greifen, da muss es richtig weh tun und das ist Wegsperren ohne wenn und aber und ohne Vorzeitiger entlassung.
Es gibt möglichkeiten und Strecken wo man ganz Legal und ohne das man jemden unschuldigen verletzt oder gar Töten rennen fahren kann.
Das wurde auch endlich mal Zeit. Wie kotzte es mich in der Vergangenheit an mit dem fahrlässigen Gedöns. Wer so auf die Piste fährt, der weiß genau, dass er jemanden töten kann und bei einem Unfall mit 120 Sachen bis 180 Sachen im öffentlichen Straßenverkehr auch tun wird. Das kann man nur als Mord werten, wenn man mich fragt.
Hatten die Tage bei uns in der Gegend auch so einen Fall wo vermutlich drei Personen sich ein Rennen geliefert haben - zum Glück nur viel Blech und Gebäudeschäden. ABER Bei Diskussionen hat ein Bekannter doch allen ernstes vorgeschlagen "man möge doch bitte mehr Rennstrecken zu Verfügung stellen, damit dort gefahren wird" Er hat sich wohl am Beispiel von Paris (?) orientiert, die das mit Erfolg gemacht hätten..
Nur - wenn ich Schwachköpfe rasen sehe baue ich denen doch nicht dafür noch eine Rennstrecke?
Führerschein weg, Strafe und nach Möglichkeit Nachschulen so lange wie es geht.
@locke061167: Wobei ich mich Frage, ob eine lange Nachschuhlung eine Einsicht bringen würde. Wer öffentliche Straßen für Rennen nutzt gefährdet immer die Allgemeinheit.
Beleidigungen stehen nicht im Bußgeldkatalog. Das wird immer individuell gehandhabt.
Am besten ist immer "Sie können mich mal..." und dann vor Gericht sagen, man hätte noch "in Ruhe lassen" nachgeschoben 😆
Aber einige Strafen sind wirklich zu gering. Drogen am Steuer -> Führerschein weg. Für immer. Fahrzeug zum Kostenausgleich des Verfahrens zwangsvollstrecken. Autorennen -> Führerschein weg. Für immer. Auch hier das Fahrzeug (oder sollte man sagen die Waffe?) zwangsvollstrecken.
Hat auch den Vorteil das die Straßen freier werden und man schneller einen Parkplatz findet 😆
Im Ernst: Wer nicht die Konsequenzen seiner Handlung abschätzen kann, bei dem muss zum Schutz der Gesellschaft diese Handlung verboten werden.
ich hab mal ne frage zu punkt Die Gurtpflicht in Deutschland schließt jedoch auch Kinder mit ein. Zusätzlich besteht eine Kindersitzpflicht bis zu einer Größe von 150 cm bzw. einem Alter von 12 Jahren. Ansonsten kann der angelegte Sicherheitsgurt nicht richtig greifen, wenn abrupt abgebremst werden muss und die Kleinen schweben in großer Gefahr.Ich bin 1.49 vor jahren hat mann mir gesagt ich breuchte mich nicht anchnallen weil der gurt meine halsader durchschneiden würde und hier steht dann bis 1,50 kindersitzt muss ich einen kindersitz benutzen weil ich so klein bin weiß das jemand
Es gibt spezielle Schalen oder Kissen die man auf den Fahrer/Beifahrersitz legen kann snoopy. Damit kann man verhindern dass der Gurt nicht richtig sitzt. Auch wenn man sehr klein ist, besteht heute für jeden Anschnallpflicht.
Zum Bußgeldkatalog: leider sind einige Strafen immer noch viel zu gering und schrecken nicht ab.
muss ich eine strafe zahlen wenn ich jetzt nicht so eine schale habe eben weil ich ja unter 1,50 bin oder gilt das nur für kinder denn das ist im bußgeld katalog nicht eingetragen nur für kids aber die größen angabe
Wenn du nicht angeschnallt bist, mußt du eine Strafe zahlen, da ist die Größe vollkommen egal. Wenn dir deine Sicherheit wichtig ist und du möchtest dass der Gurt richtig sitzt, dann besorgst du dir eine Schale oder eben ein festes Schaumstoffkissen ( ist aber keine Vorschrift ). So kann dann der Gurt bei einem Unfall nicht in die Halsschlagader einschneiden.
Der Fahrzeugführer bekommt bei Volljährigen Beifahrern keinen Ärger. Das Verwarnungsgeld musst nur du zahlen. Anders sieht das bei Kindern aus. Hier muss der Fahrer dafür sorgen, dass alle Kinder im Auto entsprechend ihres Alters gesichert sind.