Benachrichtigung Gerade eben.

      Neuer Bußgeldkatalog 2019

      Erstellt am: , Letzte Antwort: 7. August 2019 10:44

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      Poison2
      am 04.03.2019 09:45
      von  Poison2  am
      Ausserdem sollte bei wiederholungstätern auch schneller Fahrverbote ausgesprochen werden.

      Wer auf offener Straße Illegales Straßenrennen veranstaltet bzw mit macht, sollte wesentlich höhrere Strafen bekommen, auch wenn nichts passiert ist, evtl. auch mit dem Beschlagnahmen von Autos und Zwangsverkauf.

      Sollte Menschen Verletzt werden sollte die Anklage gleich auf Fahrlässige Tötung, Versuchten Mord eingestuft werden und bei Tötungen gleich als Mord.
      Langsam kommen die Gerichte auch da hin, aber noch zu selten.
      Solche Leute kann man sonst nicht anders Greifen, da muss es richtig weh tun und das ist Wegsperren ohne wenn und aber und ohne Vorzeitiger entlassung.

      Es gibt möglichkeiten und Strecken wo man ganz Legal und ohne das man jemden unschuldigen verletzt oder gar Töten rennen fahren kann.
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      locke061167
      am 10.03.2019 21:04
      von  locke061167  am
      hat doch jetzt ein Gericht endlich einmal ausgesprochen (endgültig) das Rasen mit Todesfolgen als Mord gewertet werden kann!
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      Mfg
      locke

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      Tilli84
      am 10.03.2019 21:46
      von  Tilli84  am
      Das wurde auch endlich mal Zeit. Wie kotzte es mich in der Vergangenheit an mit dem fahrlässigen Gedöns. Wer so auf die Piste fährt, der weiß genau, dass er jemanden töten kann und bei einem Unfall mit 120 Sachen bis 180 Sachen im öffentlichen Straßenverkehr auch tun wird. Das kann man nur als Mord werten, wenn man mich fragt.
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      locke061167
      am 17.03.2019 19:36
      von  locke061167  am
      Hatten die Tage bei uns in der Gegend auch so einen Fall wo vermutlich drei Personen sich ein Rennen geliefert haben - zum Glück nur viel Blech und Gebäudeschäden.
      ABER
      Bei Diskussionen hat ein Bekannter doch allen ernstes vorgeschlagen "man möge doch bitte mehr Rennstrecken zu Verfügung stellen, damit dort gefahren wird"
      Er hat sich wohl am Beispiel von Paris (?) orientiert, die das mit Erfolg gemacht hätten..


      Nur - wenn ich Schwachköpfe rasen sehe baue ich denen doch nicht dafür noch eine Rennstrecke?

      Führerschein weg, Strafe und nach Möglichkeit Nachschulen so lange wie es geht.
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      Mfg
      locke

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      Avatar
      am 18.03.2019 07:30
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      @locke061167: Wobei ich mich Frage, ob eine lange Nachschuhlung eine Einsicht bringen würde. Wer öffentliche Straßen für Rennen nutzt gefährdet immer die Allgemeinheit.
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      am 20.03.2019 23:15
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Beleidigungen stehen nicht im Bußgeldkatalog. Das wird immer individuell gehandhabt.

      Am besten ist immer "Sie können mich mal..." und dann vor Gericht sagen, man hätte noch "in Ruhe lassen" nachgeschoben 😆

      Aber einige Strafen sind wirklich zu gering.
      Drogen am Steuer -> Führerschein weg. Für immer. Fahrzeug zum Kostenausgleich des Verfahrens zwangsvollstrecken.
      Autorennen -> Führerschein weg. Für immer. Auch hier das Fahrzeug (oder sollte man sagen die Waffe?) zwangsvollstrecken.

      Hat auch den Vorteil das die Straßen freier werden und man schneller einen Parkplatz findet 😆

      Im Ernst: Wer nicht die Konsequenzen seiner Handlung abschätzen kann, bei dem muss zum Schutz der Gesellschaft diese Handlung verboten werden.
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      locke061167
      am 21.03.2019 18:55
      von  locke061167  am
      und da tuen sich unsere Gesetzgeber leider sehr schwer - respektive die Gerichte im umsetzen mit "maximaler" Möglichkeit.
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      Mfg
      locke

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      snoopy
      am 06.08.2019 12:09
      von  snoopy  am
      ich hab mal ne frage zu punkt Die Gurtpflicht in Deutschland schließt jedoch auch Kinder mit ein. Zusätzlich besteht eine Kindersitzpflicht bis zu einer Größe von 150 cm bzw. einem Alter von 12 Jahren. Ansonsten kann der angelegte Sicherheitsgurt nicht richtig greifen, wenn abrupt abgebremst werden muss und die Kleinen schweben in großer Gefahr.Ich bin 1.49 vor jahren hat mann mir gesagt ich breuchte mich nicht anchnallen weil der gurt meine halsader durchschneiden würde und hier steht dann bis 1,50 kindersitzt muss ich einen kindersitz benutzen weil ich so klein bin weiß das jemand
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      am 06.08.2019 12:15
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Es gibt spezielle Schalen oder Kissen die man auf den Fahrer/Beifahrersitz legen kann snoopy. Damit kann man verhindern dass der Gurt nicht richtig sitzt.
      Auch wenn man sehr klein ist, besteht heute für jeden Anschnallpflicht.

      Zum Bußgeldkatalog: leider sind einige Strafen immer noch viel zu gering und schrecken nicht ab.
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      snoopy
      am 06.08.2019 12:49
      von  snoopy  am
      muss ich eine strafe zahlen wenn ich jetzt nicht so eine schale habe eben weil ich ja unter 1,50 bin oder gilt das nur für kinder denn das ist im bußgeld katalog nicht eingetragen nur für kids aber die größen angabe
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      am 06.08.2019 13:02
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Wenn du nicht angeschnallt bist, mußt du eine Strafe zahlen, da ist die Größe vollkommen egal.
      Wenn dir deine Sicherheit wichtig ist und du möchtest dass der Gurt richtig sitzt, dann besorgst du dir eine Schale oder eben ein festes Schaumstoffkissen ( ist aber keine Vorschrift ). So kann dann der Gurt bei einem Unfall nicht in die Halsschlagader einschneiden.
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      snoopy
      am 06.08.2019 13:07
      von  snoopy  am
      ok danke schön ich bin zwahr nur beifahrerin aber möchte nicht das der fahrzeugführer deswegen ärger bekommt
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      am 07.08.2019 10:44
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Der Fahrzeugführer bekommt bei Volljährigen Beifahrern keinen Ärger. Das Verwarnungsgeld musst nur du zahlen. Anders sieht das bei Kindern aus. Hier muss der Fahrer dafür sorgen, dass alle Kinder im Auto entsprechend ihres Alters gesichert sind.
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