In NRW dürfen auch keine Besuche in Alten- und Pflegeheimen mehr stattfinden. Nur das Hospiz hat ganz enge Ausnahmen. Hier dürfen nur die allerengsten Angehörigen rein. Sie müssen sich dann auch in eine Liste eintragen, für den Fall der Fälle zur Zurückverfolgung der Kontakte.
Zuletzt bearbeitet von: toyo am 14. März 2020 19:54