sasch24321 @baffi danke für die Info ( klingt dennoch irgendwie verpflichtend zur Entscheidung, denn Auswirkungen und zukünftige Möglichkeiten ist Voraussetzung ausführliche Aufklärung, soweit wie möglich im Vordergrund sein, bevor oberflächlich einfach zugestimmt/abgelehnt wird )
Eine solche Pflicht entsteht sowohl bei der Entscheidungslösung als auch bei der Widerspruchslösung. Das ist richtig.
Andererseits: Bei der Zustimmungslösung (die wir ja aktuell haben) wird die Entscheidung auch verlangt. Nur kommt die Frage eben an die Angehörigen und dann auch noch in einer Trauer-, bzw. Krisensituation. Wenn man sich dann nie Gedanken über dieses Thema gemacht (und kommuniziert) hat, dann stehen die Angehörgen vor einem üblen Dilemma.
Da kann man sich doch lieber ein- oder mehrmalig in ruhigen Zeiten Gedanken machen und sich über die baffzigtausend möglichen Wege informieren. Dann eine Entscheidung treffen und diese auch den Angehörigen mitteilen. Eine Entscheidungslösung eröffnete zudem auch die Möglichkeit, die Entscheidung zentral (etwa bei den Krankenkassen) und/oder direkt auf dem Personalausweis zu erfassen und so auch Joseys Einwand zu berücksichtigen.