X-Reaper Wir haben das Thema gerade bei Facebook und eigentlich ist die Schufa nun am ende mit ihrer 1 Anfrage ist Kostenlos, den nun sind diese nach DSGVO ja Verpflichtet die Datenraus zu geben wenn ich diese Abfrage.
Die Schufa dürfte sich da eigentlich nicht rauswinden können da sie keine Behörde sind, sondern ein Privat Unternehemen und nach DSGVO könnte man ja auch die Löschung aller Daten beantragen.
Die Schufa windet sich da auch nicht raus.
Artikel 15 Absatz 3 DSGVO:
Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
Und genau das macht die Schufa auch. Du kannst da so viele Anfragen stellen wie du willst, aber genau damit der Verwaltungsapparat der Firmen und Behörden nicht lahm gelegt wird, dürfen die Gebühren nehmen. Genau so wie es die Schufa macht.
Interessant wird es beim löschen.
Artikel 17 Absatz 1 DSGVO:
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
Und die Gründe danach könnte man vielleicht tatsächlich auf die Schufa anwenden. Klar müsste man das vor Gericht klären, aber die Konsequenz wird sowieso sein, dass die Schufa nach wie vor deinen Namen und ein Kennzeichen speichert das dich eindeutig identifiziert, damit sie bei einer Anfrage z.B. einer Bank sagen können "Diese Person möchte nicht das wir Daten von ihr speichern.", was bei der Bank sicherlich heißen wird: "Du kriegst nichts."
Ich denke also nicht das man gegen das System an sich ankommt. Hinterher ist man sicherlich noch schlechter dran als vorher.