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      Alles Rund um den Coronavirus

      Maru
      am 14.03.2020 08:34
      von  Maru  am
      Das einzige was wieder danach normal sein wird ist das sie die ganze Wirdschaft kaputt gemacht haben und dann nur mehr reiche geben wird, die armen und der Mittelstand wird wegratiosiert. Die meisten verstehen das noch nicht wie es aussieht. Last euch mal überraschen.
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      Der Neid mancher User ist mir unerklärlich, denn Sie wissen nicht was Sie tun! 🤑

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      Josey1208
      am 14.03.2020 08:28
      von  Josey1208  am
      bei dir
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      Alles Rund um den Coronavirus

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      am 13.03.2020 23:48
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Auch der Chef meines Mannes ist ein Glücksfall 🙂
      Mein Mann war gerade erst mit gebrochenem Schlüsselbein krank und hätte Montag wieder arbeiten sollen.
      Mal hoffen dass nach den Ferien wieder alles seinen normalen Gang geht.
      Für die Wirtschaft wurde nun schon eine halbe Bio locker gemacht, für Kredite, nun müßten noch ein paar € eingeplant werden für Privathaushalte.

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 23:48

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      Alles Rund um den Coronavirus

      toyo
      am 13.03.2020 23:39
      von  toyo  am
      Montag und Dienstag bleiben die Schulen auch für Betreuungsnotfälle noch auf, damit die Eltern sich um Alternativbetreuungen kümmern können - als Übergangsregelung.

      @mafalda: Ich glaube, dass dein Fall ein wahrer Glücksfall ist, der nicht so ohne weiteres verallgemeinert werden kann. Er ist ja auch ein wenig anders gelagert, weil DU aus Krankheitsgründen ausfällst (zusätzlich zur Schulschließung)

      Zuletzt bearbeitet von: toyo am 13. März 2020 23:43

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      Alles Rund um den Coronavirus

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      am 13.03.2020 23:38
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Es werden Schließungen beschlossen *lach

      Es wird sicher auch noch neue Regeln geben, wie die Familien klar kommen, die keine Kinderbetreuung haben und ohne Lohn klarkommen müßen. Ich kann mir vorstellen, dass dann die Arge einschreiten muß.
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      hamufari
      am 13.03.2020 23:36
      von  hamufari  am
      man kann nur hoffen, dass unsere regierung wirklich umfassende hilfe leistet. die schwarze null ist zwar schön, aber in solchen zeiten sollte man nicht drauf beharren. neben der angst vor ansteckung, kann keiner noch existenzielle angst gebrauchen. miete und strom müssen ja trotzdem bezahlt werden und der mensch muss auch essen
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      es kommt nicht drauf an, wie oft du fällst, sondern, wie oft du wieder aufstehst.


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      am 13.03.2020 23:26
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Ist ja klar, dass ständig etwas Neues beschlossen wird, die letzte Pandemie in DE war iwann in den 50er Jahren. Das ist nun eine völlig neue Situation, für die heutige Zeit.

      @toyo
      Der Chef meine Mannes war vorhin bei uns, weil er weiß dass ich in einer Woche ins Krankenhaus muß und er hat meinem Mann sofort bis zu den Schulferien bezahlte Freistellung angeboten bezug nehmend auf  Paragraf 616 BGB. Danach hat mein Mann eh 2 Wochen Urlaub.
      Allerdings ist das ein Bertrieb der Beschallung und Beleuchtung für große Events macht und es ist im Moment eh kaum Arbeit, da ja fast alle Events abgesagt sind.

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 23:33

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      toyo
      am 13.03.2020 23:26
      von  toyo  am
      eigentlich wurde vorher nichts anderes gesagt, mafalda. Der §616 hilft nicht viel weiter. Genauso wenig wie in den Fällen, die hamufari schon angesprochen hat.
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      Alles Rund um den Coronavirus

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      am 13.03.2020 23:23
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Das wusste ich jetzt nicht..Hatte es vorhin in den Berliner Nachrichten gesehen..

      Bin gespannt wie es nach den Ferien weitergeht.Bei uns wird ständig was anderes geschlossen..Das letzte was ich vor kurzem gelesen habe waren Kneipen und Clubs..Die dürfen nicht mehr öffnen.
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      am 13.03.2020 23:20
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      @larimar

      Bleiben Kindergärten oder Schulen als Vorsichtsmaßnahme gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus geschlossen, dürfen Arbeitnehmer notfalls für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben.Solange keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, sei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Arbeitsleistung unmöglich. Das bedeutet, dass sie nicht zur Arbeit kommen müssen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.Ob sie weiter ihr Gehalt bekommen, hängt davon ab, ob wirklich keine andere Betreuung möglich ist. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verweist darauf, dass bei einer kurzfristigen Schließung von Kitas eine unverschuldete persönliche Verhinderung im Sinne von Paragraf 616 BGB vorliegen kann. Wer also keine Möglichkeit hat, sein Kind anderweitig unterzubringen, hat dann für einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen Anspruch auf bezahlte Freistellung.
      Bleiben Schulen oder Kitas aber länger geschlossen, besteht aus rechtlicher Sicht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung mehr, erklärt Oberthür. Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, müssen dann zwar nicht zur Arbeit kommen, haben aber auch keinen Gehaltsanspruch. Arbeitnehmer können alternativ Urlaub nehmen - bezahlt oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlt.Qelle Westdeutsche Zeitung NRW

      An den Schulen in Bayern gibt es keinen Unterricht in Folge des Coronavirus. Auch Kitas und Horte werden geschlossen. Viele berufstätige Eltern haben dann ein Problem mit der Betreuung. Dürfen sie zuhause bleiben?
      Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch könnte für Eltern in nächster Zeit wichtig werden: Wer ohne sein Verschulden aus persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann, dem muss der Arbeitgeber unter Umständen das Gehalt trotzdem weiterhin zahlen – das bestimmt §616. Wenn also zum Beispiel kein Unterricht stattfindet und der Nachwuchs betreut werden muss.

      Quelle BR Wirtschaft

      Es ist also nicht in jedem Fall so, dass man unbezahlt zuhause bleiben muß.
      Steht übrigens in deinem link auch:
      Hier hilft der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) weiter: Wer ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, bekommt trotzdem weiter Gehalt. Allerdings kommt es auch vor, dass dieser Paragraf im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird.

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 23:24

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      toyo
      am 13.03.2020 23:13
      von  toyo  am
      Die gibt es überall für diese Berufsgruppen 😉
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      am 13.03.2020 23:11
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      In Berlin gibt es Notfall-Kitaplätze..Aber nur für die Kinder von Ärzten, Pflegepersonal, Polizei, Feuerwehr und Verwaltung..
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      hamufari
      am 13.03.2020 22:58
      von  hamufari  am
      sorry toyo, klar auch alleinerziehende männer, die wollte ich nicht unterschlagen
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      es kommt nicht drauf an, wie oft du fällst, sondern, wie oft du wieder aufstehst.

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      toyo
      am 13.03.2020 22:48
      von  toyo  am
      es ist nicht optimal zu handeln. Desweiteren gibts auch alleinerziehende Väter 😉 .... und: Großeltern ist nicht immer gleich die Risikogruppe "Alt". Aber optimal gibt es da in keinem Fall.

      Aber wenn Mediziner aus dem Ruhestand reaktiviert werden sollen, dann können auch die Großeltern 😀 👍

      Zuletzt bearbeitet von: toyo am 13. März 2020 23:05

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