Bearbeitet am 16. März 2020 17:45 Uhr von Gelöschter Nutzer:  
                                Jobcenter Stuttgart - Schutzmaßnahmen Coronavirus
Bis vorläufig zum 03. April können die Kunden und Kundinnen des Jobcenters nur noch nach telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre persönliche Zweigstelle in Ihrem Stadtbezirk. Wir prüfen, ob Ihr Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden kann. Sofern notwendig, vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Vorsprachetermin.
Das gilt zumindest für Stuttgart, hamufari. Da mußt du mal im Netz schauen wie es bei euch ausschaut.
                                
                             
                            
                        
                            
                                
Bearbeitet am 16. März 2020 17:42 Uhr von Gelöschter Nutzer:  
                                Jobcenter Stuttgart - Schutzmaßnahmen Coronavirus
Bis vorläufig zum 03. April können die Kunden und Kundinnen des Jobcenters nur noch nach telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre persönliche Zweigstelle in Ihrem Stadtbezirk. Wir prüfen, ob Ihr Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden kann. Sofern notwendig, vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Vorsprachetermin.
Das gilt zumindest für Stuttgart, hamufari
                                
                             
                            
                        
                        
                            
                                
Originaler Beitrag vom 16. März 2020 17:41 Uhr von Gelöschter Nutzer:
                            
                            Jobcenter Stuttgart - Schutzmaßnahmen Coronavirus
Bis vorläufig zum 03. April können die Kunden und Kundinnen des Jobcenters nur noch nach telefonischer Terminabsprache persönlich bedient werden.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre persönliche Zweigstelle in Ihrem Stadtbezirk. Wir prüfen, ob Ihr Anliegen unbürokratisch, ohne persönliche Vorsprache erledigt werden kann. Sofern notwendig, vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Vorsprachetermin.
Das gilt zumindest für Stuttgart, hmufari