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      Es geht nicht darum dass Urlaub geplant ist, sondern dass einige Kitas und alle Schulen geschlossen sind wegen der Ferien, auch ohne Virus. 

      Arbeitsrecht & Kinderbetreuung in Coronavirus-Zeiten

      Welche Rechte habe ich als Elternteil?

      Wenn wirklich keine andere Betreuung für die Kinder möglich ist, dürfen Eltern sich um ihre Kinder kümmern, statt zu arbeiten. Sie sind dann laut Gesetz "persönlich verhindert". Entscheidend ist hier vor allem die Dauer. Handelt es sich um eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", wird auch weiterhin das Gehalt gezahlt. Unklar ist allerdings, was "verhältnismäßig" ist. Richter lassen eine Spanne von drei Tagen bis zu zwei Wochen zu. Das sollten Eltern also unbedingt mit dem Chef klären.

      Quelle ARD

      Wenn ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden seinen Dienst kurzzeitig nicht antreten kann, dann bekommt er für eine gewisse Zeit seinen Lohn ausbezahlt. Die momentane Lage an den Schulen ist eindeutig nicht selbstverschuldet, daher sollten Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit ihr Gehalt weitergezahlt bekommen.

      Quelle mdr

      So lauten die neuesten Meldungen.

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      Bearbeitet am 14. März 2020 15:32 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Es geht nicht darum dass Urlaub geplant ist, sondern dass einige Kitas und alle Schulen geschlossen sind wegen der Ferien, auch ohne Virus. 

      Arbeitsrecht & Kinderbetreuung in Coronavirus-Zeiten

      Welche Rechte habe ich als Elternteil?

      Wenn wirklich keine andere Betreuung für die Kinder möglich ist, dürfen Eltern sich um ihre Kinder kümmern, statt zu arbeiten. Sie sind dann laut Gesetz "persönlich verhindert". Entscheidend ist hier vor allem die Dauer. Handelt es sich um eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", wird auch weiterhin das Gehalt gezahlt. Unklar ist allerdings, was "verhältnismäßig" ist. Richter lassen eine Spanne von drei Tagen bis zu zwei Wochen zu. Das sollten Eltern also unbedingt mit dem Chef klären.

      Quelle ARD

      Wenn ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden seinen Dienst kurzzeitig nicht antreten kann, dann bekommt er für eine gewisse Zeit seinen Lohn ausbezahlt. Die momentane Lage an den Schulen ist eindeutig nicht selbstverschuldet, daher sollten Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit ihr Gehalt weitergezahlt bekommen.

      Quelle mdr

      So lauten die neuesten Meldungen.

      Bearbeitet am 14. März 2020 15:30 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Es geht nicht darum dass Urlaub geplant ist, sondern dass einige Kitas und alle Schulen geschlossen sind wegen der Ferien, auch ohne Virus. 

      Arbeitsrecht & Kinderbetreuung in Coronavirus-Zeiten

      Welche Rechte habe ich als Elternteil?

      Wenn wirklich keine andere Betreuung für die Kinder möglich ist, dürfen Eltern sich um ihre Kinder kümmern, statt zu arbeiten. Sie sind dann laut Gesetz "persönlich verhindert". Entscheidend ist hier vor allem die Dauer. Handelt es sich um eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", wird auch weiterhin das Gehalt gezahlt. Unklar ist allerdings, was "verhältnismäßig" ist. Richter lassen eine Spanne von drei Tagen bis zu zwei Wochen zu. Das sollten Eltern also unbedingt mit dem Chef klären.

      Quelle ARD Wenn ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden seinen Dienst kurzzeitig nicht antreten kann, dann bekommt er für eine gewisse Zeit seinen Lohn ausbezahlt. Die momentane Lage an den Schulen ist eindeutig nicht selbstverschuldet, daher sollten Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit ihr Gehalt weitergezahlt bekommen.

      Quelle mdr

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      Originaler Beitrag vom 14. März 2020 15:30 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Es geht nicht darum dass Urlaub geplant ist, sondern dass einige Kitas und alle Schulen geschlossen sind wegen der Ferien und man dann auch ohne Virus. 

      Arbeitsrecht & Kinderbetreuung in Coronavirus-Zeiten

      Welche Rechte habe ich als Elternteil?

      Wenn wirklich keine andere Betreuung für die Kinder möglich ist, dürfen Eltern sich um ihre Kinder kümmern, statt zu arbeiten. Sie sind dann laut Gesetz "persönlich verhindert". Entscheidend ist hier vor allem die Dauer. Handelt es sich um eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", wird auch weiterhin das Gehalt gezahlt. Unklar ist allerdings, was "verhältnismäßig" ist. Richter lassen eine Spanne von drei Tagen bis zu zwei Wochen zu. Das sollten Eltern also unbedingt mit dem Chef klären.

      Quelle ARD Wenn ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden seinen Dienst kurzzeitig nicht antreten kann, dann bekommt er für eine gewisse Zeit seinen Lohn ausbezahlt. Die momentane Lage an den Schulen ist eindeutig nicht selbstverschuldet, daher sollten Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit ihr Gehalt weitergezahlt bekommen.

      Quelle mdr

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