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      Seit dem 01.03.2020 ist das neue Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft und leider zeigt sich schon wieder einmal, die schlampige Umsetzung durch die Regierung.
      So wurden gleich mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

      Interessant sind dabei  folgende 2 Punkte:
      In Deutschland gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern. Es gibt die Impfungen nur in Kombi mit entweder Masern, Mums und Röteln oder Masern, Windpocken, Röteln und Mums.
      Damit wurde mit dem Gesetz gleichzeitig auch die Impfung gegen die oben genannten Krankheiten zwanghaft und die Impfstoff-Hersteller entscheiden somit über die Ausgestaltung der Impfplicht.
      Ist das Zufall oder wollte man schon mal für künftige mögliche Impfungen Tatsachen schaffen?

      Der 2. sehr interessante Punkt ist, das das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Jedes Kind, was neu zum 01.03.2020 in die Kita oder Schule kommt, muss geimpft sein. Kinder die aber bereits in der Kita oder Schule sind wird noch bis zum Juli 2021 eine Frist eingeräumt.
      Außerdem fallen Kinder, die von einer Tagesmutter in deren Wohnung betreut werden unter die Impfpflicht,  während dieselben Kinder nicht darunter fallen würden, wenn die gleiche Tagesmutter die Kinder in ihrem Elternhaus betreut.
      Jetzt frage ich mich natürlich, was das soll. War nicht genug Zeit um das Gesetz vernünftig zu gestalten? Es scheint inzwischen so zu sein, das fast jedes neue Gesetzt vor dem Bundesgerichtshof landet.

      Versteht mich nicht falsch. Ich bin nach wie vor für die Impfpflicht gegen die Masern, aber nicht dafür, dass die Pharmakonzerne und Regierung entscheiden können, welche zusätzlichen Impfungen dem Impfstoff gegen die Masern noch hinzugefügt werden können und somit ebenfalls per Gesetz abgesegnet sind. Dagegen bin ich auf jeden Fall!

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      Bearbeitet am 2. März 2020 18:03 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Seit dem 01.03.2020 ist das neue Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft und leider zeigt sich schon wieder einmal, die schlampige Umsetzung durch die Regierung.
      So wurden gleich mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

      Interessant sind dabei  folgende 2 Punkte:
      In Deutschland gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern. Es gibt die Impfungen nur in Kombi mit entweder Masern, Mums und Röteln oder Masern, Windpocken, Röteln und Mums.
      Damit wurde mit dem Gesetz gleichzeitig auch die Impfung gegen die oben genannten Krankheiten zwanghaft und die Impfstoff-Hersteller entscheiden somit über die Ausgestaltung der Impfplicht.
      Ist das Zufall oder wollte man schon mal für künftige mögliche Impfungen Tatsachen schaffen?

      Der 2. sehr interessante Punkt ist, das das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Jedes Kind, was neu zum 01.03.2020 in die Kita oder Schule kommt, muss geimpft sein. Kinder die aber bereits in der Kita oder Schule sind wird noch bis zum Juli 2021 eine Frist eingeräumt.
      Außerdem fallen Kinder, die von einer Tagesmutter in deren Wohnung betreut werden unter die Impfpflicht,  während dieselben Kinder nicht darunter fallen würden, wenn die gleiche Tagesmutter die Kinder in ihrem Elternhaus betreut.
      Jetzt frage ich mich natürlich, was das soll. War nicht genug Zeit um das Gesetz vernünftig zu gestalten? Es scheint inzwischen so zu sein, das fast jedes neue Gesetzt vor dem Bundesgerichtshof landet.

      Versteht mich nicht falsch. Ich bin nach wie vor für die Impfpflicht gegen die Masern, aber nicht dafür, dass die Pharmakonzerne und Regierung entscheiden können, welche zusätzlichen Impfungen dem Impfstoff gegen die Masern noch hinzugefügt werden können und somit ebenfalls per Gesetz abgesegnet sind. Dagegen bin ich auf jeden Fall!

      Bearbeitet am 2. März 2020 15:37 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Seit dem 01.03.2020 ist das neue Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft und leider zeigt sich schon wieder einmal, die schlampige Umsetzung durch die Regierung.
      So wurden gleich mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

      Interessant sind dabei  folgende 2 Punkte:
      In Deutschland gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern. Es gibt die Impfungen nur in Kombi mit entweder Masern, Mums und Röteln oder Masern, Windpocken, Röteln und Mums.
      Damit wurde mit dem Gesetz gleichzeitig auch die Impfung gegen die oben genannten Krankheiten zwanghaft und die Impfstoff-Hersteller entscheiden somit über die Ausgestaltung der Impfplicht.
      Ist das Zufall oder wollte man schon mal für künftige mögliche Impfungen Tatsachen schaffen?

      Der 2. sehr interessante Punkt ist, das das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Jedes Kind, was neu zum 01.03.2020 in die Kita oder Schule kommt, muss geimpft sei. Kinder die aber bereits in der Kita oder Schule sind wird noch bis zum Juli 2021 eine Frist eingeräumt.
      Außerdem fallen Kinder, die von einer Tagesmutter in deren Wohnung betreut werden unter die Impfpflicht,  während dieselben Kinder nicht darunter fallen würden, wenn die gleiche Tagesmutter die Kinder in ihrem Elternhaus betreut.
      Jetzt frage ich mich natürlich, was das soll. War nicht genug Zeit um das Gesetz vernünftig zu gestalten? Es scheint inzwischen so zu sein, das fast jedes neue Gesetzt vor dem Bundesgerichtshof landet.

      Versteht mich nicht falsch. Ich bin nach wie vor für die Impfpflicht gegen die Masern, aber nicht dafür, dass die Pharmakonzerne und Regierung entscheiden können, welche zusätzlichen Impfungen dem Impfstoff gegen die Masern noch hinzugefügt werden können und somit ebenfalls per Gesetz abgesegnet sind. Dagegen bin ich auf jeden Fall!

      Bearbeitet am 2. März 2020 15:36 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Seit dem 01.03.2020 ist das neue Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft und leider zeigt sich schon wieder einmal, die schlampige Umsetzung durch die Regierung.
      So wurden gleich mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

      Interessant sind dabei  folgende 2 Punkte:
      In Deutschland gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern. Es gibt die Impfungen nur in Kombi mit entweder Masern, Mums und Röteln oder Masern, Windpocken, Röteln und Mums.
      Damit wurde mit dem Gesetz gleichzeitig auch die Impfung gegen die oben genannten Krankheiten zwanghaft und die Impfstoff-Hersteller entscheiden somit über die Ausgestaltung der Impfplicht.
      Ist das Zufall oder wollte man schon mal für künftige mögliche Impfungen Tatsachen schaffen?

      Der 2. sehr interessante Punkt ist, das das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Jedes Kind, was neu zum 01.03.2020 in die Kita oder Schule kommt, muss geimpft sei. Kinder die aber bereits in der Kita oder Schule sind wird noch bis zum Juli 2021 eine Frist eingeräumt.
      Außerdem fallen Kinder, die von einer Tagesmutter in deren Wohnung betreut werden unter die Impfpflicht,  während dieselben Kinder nicht darunter fallen würden, wenn die gleiche Tagesmutter die Kinder in ihrem Elternhaus betreut.
      Jetzt frage ich mich natürlich, was das soll. War nicht genug Zeit um das Gesetz vernünftig zu gestalten? Es scheint inzwischen so zu sein, das fast jedes neue Gesetzt vor dem Bundesgerichtshof landet.
      Versteht mich nicht falsch. Ich bin nach wie vor für die Impfpflicht gegen die Masern, aber nicht dafür, dass die Pharmakonzerne und Regierung entscheiden können, welche zusätzlichen Impfungen dem Impfstoff gegen die Masern noch hinzugefügt werden können und somit ebenfalls per Gesetz abgesegnet sind. Dagegen bin ich auf jeden Fall!

      Originaler Beitrag vom 2. März 2020 15:29 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Seit dem 01.03.2020 ist das neue Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern in Kraft und leider zeigt sich schon wieder einmal, die schlampige Umsetzung der Regierung.
      So wurden gleich mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

      Interessant sind dabei  folgende 2 Punkte:
      In Deutschland gibt es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern. Es gibt die Impfungen nur in Kombi mit entweder Masern, Mums und Röteln oder Masern, Windpocken, Röteln und Mums.
      Damit wurde mit dem Gesetz gleichzeitig auch die Impfung gegen die oben genannten Krankheiten zwanghaft und die Impfstoff-Hersteller entscheiden somit über die Ausgestaltung der Impfplicht.
      Ist das Zufall oder wollte man schon mal für künftige mögliche Impfungen Tatsachen schaffen?

      Der 2. sehr interessante Punkt ist, das das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Jedes Kind, was neu zum 01.03.2020 in die Kita oder Schule kommt, muss geimpft sei. Kinder die aber bereits in der Kita oder Schule sind wird noch bis zum Juli 2021 eine Frist eingeräumt.
      Außerdem fallen Kinder, die von einer Tagesmutter in deren Wohnung betreut werden unter die Impfpflicht,  während dieselben Kinder nicht darunter fallen würden, wenn die gleiche Tagesmutter die Kinder in ihrem Elternhaus betreut.
      Jetzt frage ich mich natürlich, was das soll. War nicht genug Zeit um das Gesetz vernünftig zu gestalten? Es scheint inzwischen so zu sein, das fast jedes neue Gesetzt vor dem Bundesgerichtshof landet.
      Versteht mich nicht falsch. Ich bin nach wie vor für die Impfpflicht gegen die Masern, aber nicht dafür, dass die Pharmakonzerne und Regierung entscheiden können, welche zusätzlichen Impfungen dem Impfstoff gegen die Masern noch hinzugefügt werden können und somit ebenfalls per Gesetz abgesegnet sind. Dagegen bin ich auf jeden Fall!

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