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      Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Ich meinte folgendes: Wenn ein Kindergarten oder Schule aufgrund des Coronavirus schließt, müssen Eltern für die Kinder da sein. Schließlich obliegt ihnen die Kinderbetreuung. Wenn also eine Mutter oder Vater deshalb zuhause bleiben muss, weil sie keine andere Kinderbetreuung finden können, (zum Beispiel mich) muss er/sie Urlaub nehmen. Alles was darüber hinaus geht, muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Die Eltern sind dann die dummen.

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      Bearbeitet am 29. Februar 2020 01:47 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Ich meinte folgendes: Wenn ein Kindergarten oder Schule aufgrund des Coronavirus schließt, müssen Eltern für die Kinder da sein. Schließlich obliegt ihnen die Kinderbetreuung. Wenn also eine Mutter oder Vater deshalb zuhause bleiben muss, weil sie keine andere Kinderbetreuung finden können, (zum Beispiel mich) muss er/sie Urlaub nehmen. Alles was darüber hinaus geht, muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Die Eltern sind dann die dummen.

      Originaler Beitrag vom 29. Februar 2020 01:46 Uhr von Gelöschter Nutzer:

      Ich habe mich leider falsch ausgedrückt. Ich meinte folgendes: Wenn ein Kindergarten oder Schule aufgrund des Coronavirus schließt, müssen Eltern für die Kinder da sein. Schließlich obliegt ihnen die Kinderbetreuung. Wenn also eine Mutter oder Vater deshalb zuhause bleiben muss, weil sie keine andere Kinderbetreuung finden können, zum Beispiel mich, muss er/sie Urlaub nehmen. Alles was darüber hinaus geht, muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Die Eltern sind dann die dummen.

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